Ein Richter hat Faith Evans angewiesen, 14 Millionen Dollar an Gewinnen aus dem Nachlass von The Notorious B.I.G. an einen Trust auszuschütten, den die Mutter des Rappers, Voletta Wallace, vor ihrem Tod im vergangenen Jahr eingerichtet hatte. Das Urteil entscheidet über eine Klage von Wayne Barrow, Biggies ehemaligem Manager, der den Trust verwaltet.

Im Mittelpunkt des Streits stand die Frage, ob der Trust Wallaces Anteil von 25 % an den Gewinnen aus dem Nachlass geerbt hatte. Ein Großteil des umstrittenen Geldes stammte aus einer Vereinbarung über den Musikkatalog mit Primary Wave aus dem Jahr 2025. Das Unternehmen erwarb einen Anteil an den Urheberrechten und Persönlichkeitsrechten des Rappers. Der Richter hatte im August zugunsten Barrows entschieden; mit dem jüngsten Urteil wird der Betrag festgelegt, den Evans zahlen muss.

Die Entscheidung könnte den Rechtsstreit zwischen Barrow und Evans beenden, sofern sie nicht im Berufungsverfahren aufgehoben wird. Sie entscheidet nicht über eine separate Klage von Biggies Sohn CJ, der Barrow vorwirft, Wallace dazu gebracht zu haben, ihm die vollständige Kontrolle über ihren Nachlass zu übertragen. Barrow hat die Vorwürfe zurückgewiesen und behauptet, Evans habe die Klage eingefädelt; ihre Anwälte haben auch diese Behauptung zurückgewiesen. Das Verfahren befindet sich noch in einem frühen Stadium.

Zu den weiteren Fällen aus dem Musikrecht, über die diese Woche berichtet wurde, gehört die rasche Beilegung einer Klage gegen My Chemical Romance. Die Dallas Cowboys Cheerleaders hatten wegen der Verwendung ähnlich aussehender Uniformen durch die Band geklagt. Der Fall endete, nachdem die Gruppe zugesagt hatte, sie bei künftigen Auftritten nicht mehr zu verwenden. Aus späteren Gerichtsunterlagen ging hervor, dass die Band ohnehin bereits vorhatte, auf die Uniformen zu verzichten.

Eine zwei Wochen nach ihrer Einreichung fallengelassene Urheberrechtsklage warf Drake vor, den Refrain seines Hits „Janice STFU“ übernommen zu haben. Drakes Team hatte dem Kläger vorgeworfen, Beweise gefälscht zu haben. In einem anderen Fall entschied ein Richter, dass Universal Music Group weiter versuchen kann, die nach eigener Bezeichnung erste bekannte Beatles-Aufnahme aus dem Nachlass eines ehemaligen Toningenieurs der Abbey Road Studios zurückzuerlangen.

Quellen: Billboard.