Wixen hat seine Urheberrechtsklage gegen Meta erneut eingereicht, nachdem ein Richter den Musikverlag aufgefordert hatte, für jedes einzelne Lied anzugeben, ob er das Werk besitzt oder exklusiv verwaltet und welche Rechte er daran hält. Laut der Darstellung des Verlags in einer Gastkolumne wies der Richter nicht sämtliche Ansprüche von Wixen ab und gab dem Verlag zwei Wochen Zeit, eine geänderte Klage einzureichen.

Wixen zufolge wurde die Musik seiner Songwriter-Kunden von 2018 bis 2025 für die Nutzung in Instagram Reels und Facebook Reels an Meta lizenziert. Der Verlag wirft Meta vor, später vorgeschlagen zu haben, nur einen Bruchteil des bisherigen Betrags zu zahlen, die Songs nach der Ablehnung des Vorschlags durch Wixen weiterhin genutzt und einige Titel entfernt zu haben, obwohl sie noch lizenziert waren. Wixen zufolge wurde Songwritern und Managern außerdem mitgeteilt, der Verlag habe die Musik entfernt.

Der Verlag reichte die Klage wegen Metas mutmaßlich fortgesetzter Nutzung ohne Lizenz oder Zahlung sowie wegen der Entfernung der Titel ein. Wixen zufolge ließ der Richter die Ansprüche des Verlags im Zusammenhang mit Songs, die während ihrer Lizenzlaufzeit entfernt wurden, unberührt. Außerdem erklärt Wixen, dass der Verhandlungstermin weiterhin angesetzt ist und die Beweisaufnahme läuft.

In der Gastkolumne erläutert Wixen, dass sich die Aufforderung des Richters auf die Eigentums- und Lizenzierungsdetails der einzelnen Werke bezog. Der Verlag erklärt, ähnliche Klarstellungen bereits in einem früheren Verfahren gegen Triller vorgenommen zu haben, das fortgesetzt wurde. Außerdem argumentiert er, eine Regel des Ninth Circuit, wonach ein Verlagsadministrator 100 Prozent eines Songs kontrollieren muss, um eine Klage wegen Verletzung geltend zu machen, könne Songs mit mehreren Mitautoren und Administratoren betreffen. Wixen zufolge ließ der Verlag Songs, an denen er nur teilweise die Kontrolle hat, im Verfahren, um die Frage für ein Berufungsverfahren offenzuhalten.

Wie Wixen den Antrag auf Klageabweisung von Meta beschreibt, behauptete Meta darin weder, eine Lizenz zu haben, noch bestritt das Unternehmen, die Songs genutzt zu haben. Wixen zufolge ist die zentrale Streitfrage – ob Meta die Werke von Songwritern nutzen kann, ohne dafür zu bezahlen – weiterhin ungeklärt und wird im weiteren Verlauf des Verfahrens behandelt.

Quellen: Billboard.